Hartz-4 Wieviel
Hartz IV – Wie viel steht Ihnen zu?
Wie hoch sind die Leistungen nach dem Arbeitslosengeld 2?
Die Leistung des ALG II bzw. Hartz IV setz sich im wesentlichen aus der so genannten Regelleistung und den Kosten der Unterkunft zusammen. Die Zahlung der Regelleistung erfolgt monatlich im Voraus und wird in der Regel per Überweisung auf das Girokonto des Leistungsempfängers (Mietanteil auf das Konto des Vermieters) vorgenommen. Seit dem 01.07.2009 beträgt die Regelleistung für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist bundeseinheitlich 359 Euro. Die Regelleistung für (Ehe-)Partner beträgt jeweils 323 Euro und für Kinder unter 6 Jahren 215 Euro. Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren erhalten eine Regelleistung von 251 Euro, während Kinder ab 14 Jahren und Volljährige, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen, 287 Euro.
Der Gesamtbedarf des Haushalts bzw. der Bedarfsgemeinschaft errechnet sich aus der Summe der Regelleistungen zuzüglich der angemessenen Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie möglicher Mehrbedarfe. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden ebenfalls direkt an die zuständigen Stellen bezahlt. Über die Regelleistung hinaus können die Leistungsempfänger einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten. Einmalige Leistungen sind z. B. die Erstausstattung der Wohnung und die Erstausstattung für Bekleidung. Auch mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen fallen hierunter.
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