Hartz-4 Unterhalt
Hartz IV und trotzdem Unterhalt zu zahlen?
Hartz IV Empfänger müssen bei Einnahmen über dem Existenzminimum auch Unterhaltszahlungen leisten
Zusammen ein Kind haben und gemeinsam dafür sorgen. Das ist der Traum vieler Eltern. Doch leider ist dieses Glück bei einigen nicht von Dauer und eine Trennung wird vollzogen. Dabei bleibt meistens das Kind bei einem Elternteil. Der andere Elternteil ist in der Regel verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.
Unterhalt für das Kind und manchmal auch für die getrennt lebende Frau oder den getrennt lebenden Mann. Solange man arbeitet, mag das vielleicht kein großes Problem sein, aber was ist, wenn man arbeitslos und auf Hartz IV angewiesen ist? Diese Frage taucht immer wieder auf und ist oftmals Diskussionsgrundlage in vielen Internetforen. Generell kann man sagen, dass man als Hartz IV Empfänger, der die reine Regelleistung von Seiten der ARGE erhält, keinen Unterhalt zahlen muss.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen und Dinge, die beachtet werden sollten. Sollte der Hartz IV Empfänger über mehr Geld als die reine Regelleistung verfügen, ist auch er verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hartz IV Empfänger keine Miete zahlen muss und noch einen Zuschlag vom zuvor gezahlten Arbeitslosengeld I erhält (Bundessozialgericht Kassel, Az.: B 14 AS 34/07R).
Alle Gelder, die also über das Existenzminimum hinausgehen, müssen für den Kindesunterhalt hergenommen werden. Hartz IV Empfänger haben gegenüber minderjährigen Kindern bzw. diesen gleichgestellten volljährigen Kindern, die sich noch in der Schulausbildung befinden, eine gesteigerte Unterhaltspflicht, was bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige alles tun muss, um den Unterhalt des Kindes zu decken. Der Hartz IV Empfänger hat sich vermehrt um eine Vollzeitbeschäftigung zu bemühen und muss dies auch nachweisen, da ansonsten das Gericht ein fiktives Einkommen auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs zugrunde legen kann.
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M:STREUBEL sagt:
Mein Partner zahlt für seine minderjährige Tochter 250.00€ Unterhalt.
27. Mai 2010, 15:06Ich mache gerade eine Umschulung und mein Partner hat einen 410 € Job .
Wir beziehen beide Hartz4.Die Arge drängt darauf den Unterhalt zu senken ,womit die Mutter des Kindes nicht einverstanden ist. Arge setzt die Unterhaltskosten nicht vom Einkommen ab,sondern setzt die 410 €als Einkommen ein.Ist das so korrekt?