Hartz-4 Regelsatz

Hartz-4 Regelsatz

Wozu dient der Hartz-4 Regelsatz?

Der Hartz-4 Regelsatz ist dazu da, den Grundbedarf eines jeden Bundesbürgers in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. Der Regelsatz deckt zum Beispiel den laufenden und einmaligen Bedarf an Kleidung, Lebensmitteln, Hausrat und Körperpflege. In vertretbarem Maße sollen darüber hinaus auch Mittel für eine gewisse Teilnahme am kulturellen Leben, sowie auch für die Beziehung zur Umwelt bereitgestellt werden.

Der Regelbedarf wird dabei ähnlich wie die Rente und in gleichem Maße immer am 1. Juli eines Jahres angepasst. Findet allerdings keine Rentenanpassung statt, wird auch der Hartz-4 Regelsatz nicht angepasst. Ab dem 1. 07. 2010 liegt der Hartz-4 Regelsatz bei 359 Euro, nach 351 Euro bis dahin. Berechnet wird der Regelsatz, als Zusammenfassung von Einzelbedarfssätzen, die jedes Jahr neu angepasst werden. So sind zum Beispiel etwa 37% (oder 132 Euro) für Nahrung, Getränke und Tabakwaren vorgesehen und circa 11 Prozent für Freizeit und Kultur. Zu beachten gilt, dass der Regelsatz bei in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen auf etwa 90 Prozent des eigentlichen Satzes abnimmt.

Für Alleinerziehende, Behinderte oder Schwangere wird neben dem Regelsatz noch ein sogenannter zusätzlicher Mehrbedarf gezahlt, um die zusätzlichen Kosten zu decken und einen finanziellen Engpass bei diesen Personengruppen zu vermeiden. Zusätzlich werden die Kosten für einen Wohnraum und die Heizungskosten erstattet, so dass die eigentlichen Hartz-4 Regelsätze nur für die Konsumausgaben vorgesehen sind. Trotz dieser genauen Berechnung ist seit der Einführung in Deutschland eine fast nie abebbende Debatte über die Hartz-4 Regelsätze entbrannt und gerade aktuell soll eine neue Überprüfung des Hartz-4 Gesetztes durchgeführt werden.

 

 

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