Hartz-4 Miete
Hartz IV – Miete und Mietnebenkosten
Übernahme der Kosten für Miete und Mietnebenkosten in angemessenem Maße
Hartz IV Empfänger haben in der Regel auch Anspruch auf Übernahme der Mietkosten sowie einem Anteil an den Mietnebenkosten, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft richtet sich nach den individuellen Lebensumständen des Leistungsempfängers, insbesondere nach der Zahl der Familienangehörigen, ihrem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Darüber hinaus wird die Zahl der vorhandenen Mieträume, der örtliche Mietspiegel und die Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes berücksichtigt. Die angemessene Grundfläche einer Wohnung wird als angemessen angesehen, wenn auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum in ausreichender Größe entfällt.
Grob kann man sagen, dass für einen Ein-Personen-Haushalt eine Wohnung mit ca. 45 qm, für einen Zwei-Personen-Haushalt eine Wohnung mit ca. 60 qm oder 2 Wohnräumen, für einen Drei-Personen-Haushalt eine Wohnung mit ca. 75 qm oder 3 Wohnräumen als angemessen erachtet wird. Für jedes weitere Familienmitglied kann eine Fläche von ca. 10-15 qm mehr angesetzt werden (Ausnahme: Säuglinge). Berücksichtigt werden müssen auch besondere persönliche und berufliche Bedürfnisse sowie der in absehbarer Zeit zu erwartende zusätzliche Raumbedarf, z. B. bei Familienzuwachs. Die Nebenkosten umfassen alle Kosten für Wasser, Abwasser, Müllgebühr, Schonsteinfegergebühr und Straßenreinigung. Keine Berücksichtigung finden die Kosten für Strom oder Warmwasserzubereitung in angemessenem Umfang. Die Miete wird in der Regel direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen, um eine Zweckentfremdung zu vermeiden.
Auch Besitzer eines Eigenheimes (bis 130 qm) oder einer Eigentumswohnung (bis 120 qm) können Kosten der Unterkunft und den damit verbundenen Belastungen (z. B. Grundsteuer, öffentliche Abgaben, Wohngebäudeversicherung, u.a.) erhalten. Auch laufende Leistungen für Heizung werden mit übernommen. Keine Berücksichtigung finden dagegen die Tilgungsraten, da diese unter die Vermögensbildung fallen.
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Devson sagt:
ich erhalte Hartz 4, meine mietkosten werden zum teil bezahlt.
jetzt möchte mit meinen kindern (18 und 20 jahre alt) nach hannover ziehen, also sind wir 3 personen.
habe gelesen, dass mir 75 m² zustehen, aber muss die Wohnung denn wirklich 3 zimmer haben und nicht mehr? 4 zimmer wären perfekt, denn ein raum sollte man ja als wohnzimmer nutzen können..
noch eine frage. wie hoch darf die miete sein?
ich bedanken mich im Voraus für die Antworten
mfG
25. März 2010, 11:58Sandra sagt:
3 oder 4 Zimmer was wird unterstützt?
Für einen Haushalt mit 3 Personen gilt für die Übernahme der Kosten durch Hartz 4 die Regel das die Wohnung maximal 75 qm oder aber 3 Räume haben darf.
27. April 2010, 18:45Das bedeutet das die Wohnung nicht größer in der Anzahl der Quadratmeter sein darf, aber auch die Anzahl der Zimmer darf die vorgegebenen 3 Räume nicht überschreiten.
Für jeden Bewohner mehr werden vom Hartz 4 Amt etwa 10 bis 15 qm hinzu gerechnet.
Jegliche Wohnungen die nicht in den vom Amt angesehen Rahmen passen müssen von diesem daher gar nicht und auch nicht anteilig bezahlt werden.
Berücksichtigt werden bei der Bewilligung der Wohnung aber auch persönliche und berufliche Bedürfnisse. So kann bei einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern je nach Absprache mit dem Amt auch eine vier zimmer Wohnung mit maximal 75qm als angemessen erachtet werden. Da gerade Jugendliche einfach ihr eigenes Zimmer, einen sogenannten Rückzugraum, benötigen. Ist allerdings ein Säugling teil der Familie so wird dieser noch nicht als vollwertige Person betrachtet und so stehen einem auch nicht die 10 bis 15qm mehr zu. Dies geschieht erst dann wenn der Säugling zu alt geworden ist um bei den Eltern im Schlafzimmer mit zu schlafen.
Erwin sagt:
Die Höhe der Miete hängt von verschiedenen Faktoren ab
Wie hoch die Miete für eine Wohnung die vom Hartz 4 Amt bezahlt wird sein darf hängt von mehreren Faktoren ab und kann pauschal nicht gesagt werden. Zum einen spielt natürlich die Anzahl der Personen eine Rolle, zum anderen aber auch die Stadt in der der jeweilige Empfänger von Hartz 4 nach einer Wohnung sucht. So sind Wohnungen in großen Städten natürlich generell teurer als in einem kleinen Dorf.
27. April 2010, 18:47Damit jeder Hartz 4 Empfänger genau weiß was ihm in seiner Situation und der jeweiligen Wohngegend auch wirklich zu steht empfiehlt es sich kurz vor der Wohnungssuche beim Amt die genauen Zahlen zu erfragen. Denn nicht nur für die Kaltmiete der Wohnung gibt es einen geregelten Satz, sondern auch für die Nebenkosten. Zu den Nebenkosten zählen alle im Rahmen der Wohnung anfallende Kosten außer Stromkosten und Warmwasserzubereitung.
Ist eine Wohnung dann letztendlich vom Amt bewilligt worden, wird die Miete für die Wohnung in der Regel auch direkt ohne Umwege auf das Konto des Vermieters überwiesen. Dies geschieht um eine Zweckentfremdung der Miete zu vermeiden und so auch zu vermeiden das sich der Hartz 4 Empfänger unnötig in Mietschulden stürzt.