Hartz 4 Kindergeld

Hartz-4 Kindergeld Informationen

Was ist mit Hartz-4 und dem Kindergeld?

Es klingt zwar etwas suspekt, aber das Kindergeld wird auf die Hartz4 Leistungen angerechnet. Das heißt, dass sich die Höhe des Kindergeldes durch den Erhalt des Kindergeldes reduziert. Das Hartz 4 Kindergeld wird genau genommen als Einkommen des jeweiligen Kindes angesehen. Wer Kindergeld erhält, reduziert damit gleichzeitig also seine eigentlichen Hartz4 Leistung. Auch wenn es auf den ersten Blick komisch und verwirrend erscheint, dass der Staat auf der einen Seite finanzielle Hilfe gewährt, auf der anderen Seite aber wieder Geld zurückfordert, das Prinzip ist eigentlich ganz einfach. Grundsätzlich gilt es zu wissen, dass grundsätzlich die Kinder als Empfänger des Geldes bestimmt sind. 

Die Eltern müssen also unter Umständen nachweisen können, dass das Geld für das Kind und nicht für eigene Anschaffungen investiert wurde. Am besten funktioniert das, wenn man dem Kind schon im jungen Alter ein eigenes Konto einrichtet. Im Falle einer Scheidung der Eltern wird es allerdings wesentlich komplizierter. Natürlich hat in einem solchen Fall nur der Erziehungsberechtigte Anspruch auf das Kindergeld, bei dem das Kind Zuhause ist. Diesbezüglich gilt es jedoch einige Ausnahmen zu beachten, die zum Teil mit einer komplizierten Rechtslage verbunden sind. Kinder von Sozialhilfeempfängen haben schon ab der Geburt Anspruch auf Staatsleistungen. Zwischen 0 – 5 Jahren gibt es 215 Euro, von 6 – 13 Jahren 251 Euro und von 14 – 17 Jahren 287 Euro pro Monat.

Hartz 4 und das Kindergeld, eine oft ärgerliche  Angelegenheit.

 

 

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