Hartz-4 Empfänger

Hartz-4 Empfänger

Hartz IV – Wer kann Leistungen empfangen?

Grundvoraussetzung für den Bezug von Hartz IV ist die Erwerbsfähigkeit

Wer Hartz IV Leistungen erhält, kann man gut anhand des Ziels erkennen. Das Ziel der Hartz IV Gesetze ist die Wiedereingliederung von (Langzeit)Arbeitslosen/ Hartz-4 Empfänger in den ersten Arbeitsmarkt und die Erhöhung der Chancen hierauf. Hieraus wird klar, dass ein Empfänger von Leistungen nach Hartz IV erwerbsfähig und hilfebedürftig sein muss. Weiterhin muss der Hartz IV Empfänger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und ein Alter zwischen 15 und 65 haben. Alle Personen unter 15 und über 65 Jahren sowie Altersrentner haben Anspruch auf andere Leistungen, da sie dem Arbeitsmarkt in der Regel nicht mehr zur Verfügung stehen.

Für Personen unter 15 Jahren erhalten die Erziehungsberechtigten Hartz-4 Empfänger einen Kinderzuschlag, Sozialgeld oder Sozialhilfe. Personen über 65 sowie Altersrentner erhalten unter Umständen Leistungen aus der Sozialhilfe neben der Rente, falls diese zu gering ist. Als erwerbsfähig zählen Personen, die unter normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes auf Grund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können.

Hilfebedürftigkeit wird nicht nur bei Arbeitssuchenden Personen / Hartz-4 Empfängern angenommen, sondern auch bei Erwerbstätigen, die aufgrund ihres geringen Erwerbseinkommens ohne zusätzliche Sozialleistungen nicht existieren könnten. Bei dieser Personengruppe wird das Erwerbseinkommen „aufgestockt“.

 

 

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