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Hartz IV

Hartz-4, Hartz 4 Informationen

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Hartz4 – Entstehung und allgemeine Informationen

Der Begriff Hartz4 ist eine inoffizielle und umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II. Der Name greift hierbei auf das Hartz-Konzept zurück, das 2002 von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter Führung durch Peter Hartz entwickelt wurde. Mit dem Konzept sollte die Arbeitslosenzahl in Deutschland erheblich verringert werden und bürokratische Hemmschwellen abbauen. Daher wurden in den Jahren 2002 bis 2006 die Hartz-Gesetze erlassen.

Die einschneidende Änderung hierbei war das ab 2006 gültige Arbeitslosengeld II. Dieses ist nach dem zweiten Band des Sozialgesetzbuches die heutige Ausgestaltung der Pflicht des Staates, das Existenzminimum zu garantieren. Dabei legt es die früher geltende Arbeitslosenhilfe, das Arbeitslosengeld I, mit der Sozialhilfe für Erwerbstätige zusammen. Dies hat den Vorteil, dass vor allem die Bürokratie deutlich abgebaut werden kann, da nun alle Hilfen in der Grundsicherung über eine zentrale Stelle in einem allgemeinen Leistungspool gewährt werden können. Dabei kann das Arbeitslosengeld II auch von Nicht-Arbeitslosen bezogen werden, sofern die Löhne so niedrig sind, dass sie durch das Arbeitslosengeld II auf das Existenzminimum aufgestockt werden müssen. Die Regelleistung beträgt beim Arbeitslosengeld II 359 Euro, die dem Bedarf eines alleinlebenden Erwachsenen entsprechen. Darin sind jedoch nur die reinen Lebensunterhaltungskosten erfasst. Für alle sonstigen Kosten wie Miete oder Heizung können gesondert Zuschüsse gewährt werden. Des Weiteren werden auch für Schwangere, Alleinerziehende und Behinderte erhöhte Leistungen gewährt, die sich an bestimmten Prozentsätzen des Regelbetrages orientieren.

Die Zahlungen des Arbeitslosengeldes II sind dabei an bestimmte Auflagen geknüpft, deren Nichteinhaltung auch zu Sanktionen durch den Staat führen kann. Daher muss der Empfänger des Arbeitslosengeldes II jede ihm zumutbare Arbeit annehmen. Die Beweislast für die Unzumutbarkeit liegt dabei bei ihm und nicht bei der zuständigen Arbeitsvermittlungsbehörde. Zudem muss er an bestimmten Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten teilnehmen, die die Behörde für sinnvoll erachtet um einen Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Vielfach kommt es jedoch zum Missbrauch des Arbeitslosengeldes II.

Durch verstärkte strafrechtliche Verfolgung und schärfere Sanktionen versucht der Staat dabei den Missbrauch einzudämmen, damit die Leistungen, wie gesetzlich vorgesehen, nur an die wirklich Berechtigten gezahlt werden, die unter dem Existenzminimum leben.